Werkzeug ausleihen, was beachten?

Do-it-yourself – der Trend ist klar erkennbar. Wo früher schnell der Handwerker gerufen wurde, werden heute viele Arbeiten die in der Wohnung, am Haus oder im Garten anfallen selber erledigt. Doch nicht für jedes Projekt oder jede Reparatur lohnt es sich gleich das dafür notwendige Werkzeug zu kaufen, da es danach wohl nur noch sehr selten oder gar nicht mehr benötigt wird. Die Alternative dazu ist es das Werkzeug zu auszuleihen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag der Ergo Versicherung hat ergeben, dass ungefähr 80 Prozent aller deutschen bei anfallenden Reparaturen im Haushalt selbst Hand anlegen.

Einen Knarrenkasten muss man sicherlich nicht ausleihen, da dieser Aufsätze enthält die man immer wieder mal benötigt. Geräte wie Schleifmaschine, Vertikutierer, Nass- Trockensauger oder Hochdruckreiniger sind allerdings typische Leihmaschinen da diese eher selten zum Einsatz kommen. Neben speziellen Verleih-Unternehmen haben sich auch besonders Baumärkte auf das Geschäft mit den Do-it-yourself Heimwerkern eingestellt und bieten eine breite Palette an Werkzeugen zum Ausleihen an. Doch sollte man bei der Leihe auf einige Sachen achten um einer bösen Überraschung aus den Weg zu gehen.

Fehlende Transparent bei den Leihgebühren

Ist man an dem Punkt angelangt, an dem man sich Werkzeug ausleihen möchte sollte man genau auf die Preisgestaltung achten, denn diese ist nicht immer transparent und kann versteckte Kosten enthalten. So sollte man prüfen, ob benötigtes Zubehör im Verleihpreis enthalten ist. Nicht selten ist es so, dass man sich beispielsweise für wenig Geld eine Bohrmaschine ausleiht, dann aber für denselben Preis oder gar noch mehr Bohrer dazu kaufen muss. Selbiges gilt auch für Elektrosägen (Sägeblätter), Schleifmaschinen (Schleifaufsätze) und Co. Weiteres sollte man auch das Ausleihwerkzeug auf Vollständigkeit prüfen. Denn Fehlt bei der Rückgabe etwas wird man schnell zur Kasse gebeten und muss das fehlende Teil ersetzen. Ärgerlich wäre das besonders, wenn das fehlende Teil schon vorher nicht vorhanden war.

Worauf sollte man im Mietvertrag achten?

Was gilt es bei einem Leihgeschäft zu beachten? Wie so findet man die ersten wichtigen Hinweise schon in den  AGB und dem entsprechenden Leihvertrag des Verleihers. Der Verleiher muss dem Heimwerker dabei zwingend auf die AGB hinweisen und ihm diese aushändigen bzw.. vorlegen. Vor dem unterschreiben des Mietvertrages sollten Sie diesen gründlich lesen um böse Überraschungen zu vermeiden.

Üblicherweise muss bei dem Leih von Werkzeugen eine Kaution hinterlegt werden. Wenn  Sie das Werkzeug später als vereinbart zurückgeben kann auch ein Verspätungszuschlag und im schlimmsten Fall eine Schadenersatzforderungen für den Nutzungsausfall fällig werden. Auch diese Spitzfindigkeiten müssen im Mietvertrag bzw. den AGB geregelt sein. Allerdings gibt es auch Mietverträge laut denen nur die tatsächliche Leihzeit berechnet wird, auch wenn man das Gerät früher zurückgibt, als man ursprünglich angegeben hat. Ein solcher Vertrag ist besonders dann die bessere Wahl, wenn man nicht einschätzen kann, wie lange das Werkzeug benötigt wird. Auch ein Punkt der vernachlässigt wird, ist der der Stornogebühren. Unterschriebt man einen Leihvertrag und tritt diesen doch nicht an, muss mitunter mit einer Gebühr gerechnet werden.

Auf Einweisung des Werkzeuges bestehen

Sicher gibt es Werkzeuge bei denen eine fachkundige Einweisung nicht von Nöten ist. Bei so manchem Gerät ist diese aber durchaus wichtig und sollte unbedingt erfolgen. Gerade bei solchen Spezialgeräten wie einem Parkettschleifer kann man, bei falsche Bedienung, mehr kaputt machen als reparieren. So ist es kaum verwunderlich, dass die falsche Anwendung von Werkzeugen eines der häufigsten Fehlerquellen im Heimnwerkerbetrieb ist. Daher lassen Sie sich vom Verleiher immer in das zu leihende Gerät einweisen. Ebenso sollte zum Lieferumfang immer eine aussagekräftige Bedienungsanleitung gehören, in der man im Zweifel noch einmal nachschlagen kann.

Sicherheitskleidung

Auch die Sicherheitskleidung ist bei dem Umgang mit so manchen Elektrowerkzeug nicht zu vernachlässigen. Erkundigen Sie sich daher am besten gleich beim Verleih welche zu empfehlen ist. Eventuell kann man diese direkt mit ausleihen. Zur typischen Schutzausrüstung gehören Sicherheitsschuhe, Schutzhose, Brille, Ohrenstöpsel und Arbeitshandschuhe. Natürlich wird nicht bei jeder Arbeit alles benötigt. So muss man beim Umgang mit einer Stichsäge keine Arbeitsschutzhose tragen, beim Arbeiten mit einer Kettensäge ist diese jedoch Pflicht.

Auf vorhandene Schäden prüfen

Es empfiehlt sich schon bei der Entgegennahme des Werkzeuges dieses auf eventuelle Schäden zu prüfen. Auch äußerliche Mängel wie Beulen oder Lackschäden sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit sie dafür später nicht in Verantwortung gezogen werden können.

Auftretender Defekt

Wie verhält man sich, wenn das Werkzeug bei der Arbeit auf einmal aussetzt und ein Defekt auftritt? Auf jeden Fall sollte der Defekt sofort dem Verleiher mitgeteilt werden und nicht erst bei der Rückgabe. Ansonsten kann es passieren, dass der Defekt nicht anerkannt wird uns von Ihnen Schadenersatz gefordert wird.